Zum Termin müssen die Wassergruben geöffnet und ausgeräumt, die Uhren frei zugänglich sein.
Laut Beschluß der JHV vom 14. März
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Zum Termin müssen die Wassergruben geöffnet und ausgeräumt, die Uhren frei zugänglich sein.
Laut Beschluß der JHV vom 14. März 2014 muss jede Wasseruhr mindestens einmal im Jahr von den Wasserablesern abgelesen werden, sonst kommt es zu einem Risikoausgleich in Höhe von 30,–€.