Gartenfachberatung Allgemein
– Auf die kleingärtnerische Nutzung in unseren Parzellen ist unbedingt zu achten und eine Mindestanforderung von 30% kleingärtnerischer Nutzung ist unbedingt einzuhalten. Hierbei handelt es sich nicht um eine „Schikane“, sondern um den Umstand den Erhalt unserer Kleingärten zu gewährleisten. Sollten hierzu Fragen auftreten wendet Euch bitte an den Bezirksverband, Euren
in der Kolonie zuständigen Fachberater oder direkt an mich.
– Bei Gartenbegehungen und Abschätzungen stelle wir vom Verband aus immer wieder fest, daß die in den Baumärkten preiswert angebotenen Thuja- oder Lebensbäume als Hecken gepflanzt werden. Dies ist nicht gestattet und bereits neugepflanzte Hecken sind meist zu entfernen. Bitte fragt vor Beginn irgendwelcher Pflanzmaßnahmen Euren zuständigen Fachberater oder den Kolonievorstand. Hierdurch wird vorprogrammierter Ärger im Vorfeld aus dem Weg geräumt.
Bäume oder Sträucher, die von ihrer natürlichen Wuchsform höher werden als 4,00m sind im Kleingarten nicht erlaubt und dürfen somit nicht gepflanzt werden. Unsere Gärten sind zu klein dafür. Liebe Gartenfreunde, achtet bitte selbst beim Kauf darauf!
Hecken sollen nach Möglichkeit nicht höher werden als 1,2Sm. Sind die Zäune auf den Parzellen höhen als 1,25m, dann ist max. die Zaunhöhe als Heckenhöhe einzuhalten. Unsere Gärten gelten als öffentliche Grünanlagen und Besucher sollen durch unsere Kolonien wandern und über unser schönen Gärten staunen können und nicht durch „grüne Tunnel laufen“ müssen.
– Auch die Grünstreifen vor unseren Parzellen gehören zu unseren Gärten und sind zu Pflegen. Ein ungepflegter Grünstreifen ist eine schlechte Visitenkarte für unseren Garten und gegebenenfalls auch für die gesamte Kolonie, wenn es zu viele werden.
– Der Müll und Dreck vor manchen unserer Kolonien ist ebenfalls ein Dauerärgernis und sollte gemeinsam durch uns alle eingestellt werden. Es ist schon ein ungeheurer Egoismus, den Müll aus seinem Garten zu entfernen und ohne Nachzudenken der Allgemeinheit zu überlassen. Das alles unter dem Motto „Irgendein Doofer wird den Dreck schon wegfahren“ . Hier sind alle gefragt, diesem Problem Herr zu werden.
Gewächshäuser in unseren Gärten sind hervorragende Bauten für eine frühe und langandauernde Anzucht und Bewirtschaftung. Sie sind unbedingt zu empfehlen. Gewächshäuser dürfen laut Gartenordnung bis zu 12,0 m2 groß sein. Vor dem Kauf oder Aufbau holt Euch bitte Informationen beim Nachbarn, die schon eins haben, beim zuständigen Fachberater oder direkt beim Bezirksverband. Hier können manche Fehler schon im Vorfeld unterbunden werden.
– Kleingärtner, die in diesem Jahr angefangen haben ihre Parzelle zu bewirtschaften , sind herzlich eingeladen, im Herbst bei unserem Seminar für Neueinsteiger teilzunehmen. Hier werden die Rechte und Pflichten besprochen, die der neue Parzellant mit Unterzeichnung seines Pachtvertrages eingegangen ist. Interessierte „Alt- oder Langzeitgärtner“ und Fachberater sind natürlich auch gerne gesehen. Die Termine für die einzelnen Veranstaltungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Euer Bezirksgartenfachberater Dirk Möhle
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich interessiere mich sehr für ein kleines Garten, habe den Fragebogen für Bewerber um einen Kleingarten auch ausgefüllt( von http://www.charlottenburger-kleingartenverband.de), aber wo muss ich es online hochladen? steht nirgendwo! werde sehr dankbar sein für Ihre Hilfe.
mit freundlichen Grüßen
Das Formular sollte ausgedruckt werden und muß dann per Post beim Bezirksverband eingehen. Es gibt keine Möglichkeiten des Uploades. Viel Erfolg